Arnsberg, 25.04.2020
Not-Betreuung ab dem 27.04.2020
Liebe Eltern,
wie ich Ihnen im Elternbrief vom 21.04.2020 mitgeteilt habe, bieten wir weiterhin eine Notbetreuung an, die bis in den Nachmittag sichergestellt wird. Dies gilt unabhängig davon, ob das jeweilige Kind einen Ganztagsplatz hat.
Für den Anspruch auf die Notbetreuung in Schulen gelten seit dem 23.
April 2020 erweiterte berufliche Tätigkeitsbereiche (Elterninformation 12).
Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder
die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer
Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die
Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private
Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede
Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der
Auflistung der Tätigkeitsfelder.
Ein aktualisiertes Formular zum Nachweis des Betreuungsbedarfs finden Sie unter folgendem Link:
Klicke, um auf Notbetreuung_Formular-ab-17-KW.pdf zuzugreifen
Es gilt weiterhin das Anmeldeverfahren, wie es in der Elterninformation 12 vom 21.04.2020 beschrieben wurde.
Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns täglich von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr.
Bleiben Sie weiterhin gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Schulte
Schulleitung