(Stand: 04.05.2020)
„Bitte besprechen Sie diese Regeln mit Ihrem Kind“
Diese Regeln gelten, bis neue Regeln bekannt gegeben werden.
Allgemeine Verhaltensregeln:
- Maskenpflicht:
An der Norbertusschule werden verpflichtend überall auf dem Schulgelände und im Schulgebäude Atemschutzmasken getragen, weil die Abstandsregeln nur bedingt eingehalten werden können. Ausgenommen sind Arbeitsphasen im Unterricht, wenn das Kind am eigenen Arbeitsplatz sitzt.
Dies muss keine medizinische Maske sein. Eine selbstgenähte Stoffmaske reicht aus. Die Maske muss über Mund und Nase gehen und waschbar sein. Der Schulträger hat zugesagt, jedem Kind eine Maske zur Verfügung zu stellen. Da wir nicht sicher sein können, dass am 04.05.2020 die Masken da sind, bitten wir Sie, Ihr Kind zunächst mit einer eigenen Maske auszustatten.
Sollte Ihr Kind ohne Atemschutzmaske morgens zum Unterricht erscheinen, werden wir die Eltern umgehend verständigen und Sie bitten, eine Maske zu bringen. Aufgrund der Hygienebestimmungen kann ein Kind ohne Atemschutzmaske nicht das Schulgelände/Schulgebäude betreten. (In Ausnahmefällen kann das Kind einmalig im Sekretariat gegen eine Gebühr (5,–€) eine Maske erwerben.)
- Husten- und Nieshygiene:
Jeder hält beim Husten oder Niesen (in die Armbeuge bzw. Taschentuch) größtmöglichen Abstand zu anderen Personen ein.
- Abstandsregelung
Berührungen mit anderen Personen sind grundsätzlich zu vermeiden – Abstand zu anderen Personen beträgt mindestens 1,5 m.
- Händehygiene (keine Verwendung von Desinfektionsmitteln!)
Hände werden regelmäßig mit Seife, mindestens 30 Sekunden lang (2x Happy Birthday singen) gewaschen. Hände werden vom Gesicht ferngehalten.
Das Mitbringen von eigenen HANDDESINFEKTIONSMITTELN ist nicht gestattet.
- weitere Regeln:
– Das Teilen von Gegenständen sollte vermieden werden (Stifte, Bücher, Schere, Klebstoff etc.).
– Das Teilen von Gegenständen, die mit dem Mund in Berührung kommen, ist nicht erlaubt (Frühstück o.ä.).
– Eltern begleiten ihr Kind, wenn notwendig, nur bis zum Eingang des Schulhofs. Eine Begleitung ins Schulgebäude sollte unbedingt vermieden werden.
- Händewaschen:
– bei Ankunft im Klassenraum (immer nur eine Person am Waschbecken)
– am Ende einer Pause
– vor und nach dem Essen oder der Zubereitung von Essen
– nach jedem Naseputzen, Niesen oder Husten
– nach jedem Toilettengang
- Verhalten zum Unterrichtsbeginn:
– Ankunft auf dem Schulgelände möglichst erst um 7.45 Uhr (es gibt keinen offenen Schulbeginn).
– Atemschutzmaske verpflichtend tragen
– Aufstellplatz aufsuchen (Abstandsregel einhalten); keine Spiele vor Unterrichtsbeginn
– die Klassenlehrerin holt ihre Lerngruppe auf dem Schulhof ab (begleitetes Betreten des Schulgebäudes), dabei werden die allgemeinen Verhaltensregeln (1,50 m) beachtet
– nach dem Betreten der Klasse den namentlich zu gewiesenen Arbeitsplatz einnehmen / Beachten der Abstände von mindestens 1,50 m
– beim Absetzen der Atemschutzmaske nicht die Innen- und Außenseite berühren
– Hände gründlich mit Seife waschen (s. Handhygiene)
- Verhalten im Unterricht:
– Atemschutzmasken nur tragen, wenn der Arbeitsplatz verlassen wird
– Toilettengänge sind nach nur Meldung möglich (ein Kind)
- Verhalten in der Pause:
– Frühstückspause findet im Klassenraum statt.
– Das Tragen der Atemschutzmasken beim Aufenthalt auf dem Schulhof ist Pflicht. Der Abstand zu anderen Personen muss weiterhin eingehalten werden.
- Verhalten im Toilettenbereich:
– Toilettengang immer nur ein Kind, Händehygiene beachten
- Verhalten im Bus und an der Haltestelle:
Auch hier gelten die oben genannten Regeln. An der Haltestelle (Maskenpflicht) sollte man hintereinander im Abstand von mindestens 1,5 Metern auf den Bus warten. Grundsätzlich wird der hintere Einstieg des Busses genutzt. Auch im Bus ist das Tragen einer Maske verpflichtend.
Wie behandele ich meine Atemschutzmaske?
Masken dürfen auf gar keinen Fall mit anderen getauscht oder ausgeliehen werden.
Einmalmasken können nur EINMAL genutzt werden. Diese sind nach dem Gebrauch im Restmüll zu entsorgen.
Sogenannte „Communitymasken/Stoffmasken“ können mehrfach verwendet werden, müssen aber täglich gereinigt werden.
– Man geht davon aus, dass das Trocknen der Masken im vorgeheizten Backofen bei 80 Grad Celsius eine wirksame Methode ist, um Viren abzutöten. Sie sollten die Masken für mindestens 30 Minuten im Backofen trocknen.
– „Communitymasken/Stoffmasken“ können auch in der Waschmaschine bei 60° gewaschen und dabei erhitzt werden. Ein nachträgliches Bügeln bei hohen Temperaturen bietet zusätzliche Hygiene.
- Was mache ich, wenn ich Symptome von Corona bemerke?
Ganz wichtig ist, dass sowohl Kinder als auch Lehrkräfte/Mitarbeiter nur symptomfrei das Schulgebäude betreten. Sollten sich typische Anzeichen einer Corona-Erkrankung bei dem Kind zeigen, darf es nicht mehr zur Schule kommen. Diese Symptome sollten dringend ärztlich abgeklärt werden. Sind Personen aus dem Umfeld des Kindes infiziert, ist auch bitte sofort die Schule zu verständigen und das Kind kann bis auf Weiteres nicht zur Schule gehen.
Alle hier aufgezählten Maßnahmen dienen dem Schutz der Gesundheit aller. Folgen einer Corona-Erkrankung sind derzeit wissenschaftlich noch nicht abschätzbar, daher sollte jeder auf jeden Fall vermeiden, sich oder andere anzustecken.
Unser Motto: Gemeinsam gegen CORONA