Handlungsempfehlung – Wenn das Kind Zuhause erkrankt

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,

in den letzten Tagen erreichten uns einige Anfragen bezüglich des Schulbesuchs bei Krankheitssymptomen.

Grundsätzlich gilt:

Ein Kind darf nur die Schule besuchen, wenn es frei von Symptomen (Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinn) ist.

Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt sein, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten.

Bei Erkältungssymptomen sind viele Eltern unsicher, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen. Das Schaubild (Anlage zu diesem Elternbrief) gibt Ihnen eine Empfehlung, was Sie bei einer Erkrankung Ihres Kindes beachten sollten.

Bitte melden Sie sich bei Krankheitssymptomen Ihres Kindes zunächst umgehend im Sekretariat der Schule, um Ihr Kind krank zu melden und das weitere Vorgehen abzustimmen.

Bitte denken Sie daran, dass es eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule ist, alle Kinder und alle am Schulleben Beteiligte sowie deren Familien vor einer Infektion zu schützen.

Wir bedanken uns für Ihr umsichtiges Verhalten in diesen herausfordernden Zeiten.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen,

Claudia Schulte

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